Was |
Veranstaltung |
Wann |
13.11.2018 |
Wo |
Verband österreichischer Banken und Bankiers |
Programm |
Begrüßung und Einleitung: MMag. Dr. Gerald Resch, Generalsekretär des Verbandes österreichischer Banken und Bankiers Dr. Angelika Trautmann, Vorstandsmitglied bei TI-AC Am Podium diskutieren:
Moderation: |
Anmeldung und Rückfragen |
Transparency International – Austrian Chapter |
Kurzbericht |
Transparency International Austrian Chapter (TI-AC) veranstaltete am 13.11.2018 eine viel beachtete Podiumsdiskussion zum Thema „Geldwäscheprävention am Finanzmarkt – Überregulierung oder gezielte Geldwäschebekämpfung“. Den kritischen und offenen Fragen von Dr. Bettina Hörtner, Anwältin und Leiterin der TI-AC Arbeitsgruppe „Banken, Versicherungen und Finanzmarkt“ stellten sich in den Räumen des Verbandes österreichischer Banken und Bankiers Mag. Beatrix Winkler, Staatsanwältin und TI-AC Beiratsmitglied, Mag. Alexander Peschetz, im BMFfür das Register der wirtschaftlichen Eigentümer zuständig, Dr. Christoph Kodada, Leiter der Abteilung Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung der FMA, Boris Gröndahl, Journalist bei Bloomberg News und Dr. Christoph Lehner, Head of Group Compliance er Raiffeisen Bank International AG. Während Mag. Peschetz von legistischer Seite die Flexibilität der Regulierung auf europäischer Ebene lobte und Dr. Kododa ein Bekenntnis zu einem materiellen Prüfungsansatz im Gegensatz zur reinen Formalprüfung (e.g. ist der hinterlegte Ausweis abgelaufen?) ablegte, beklagte Dr. Lehner die geringe Effizienz der Geldwäschegesetzgebung und -prüfung bei hohem Aufwand von Seiten der Banken. Er wies auch darauf hin, dass Österreich aufgrund der „strengen“ Auslegungen der FMA Wettbewerbsnachteile im internationalen Geschäft auf sich nehmen muss. Dagegen konterte Boris Gröhndahl und brachte die Diskussion wieder auf den „common sense“ zurück: Es geht um die Bekämpfung von Kriminalität, nämlich von internationalen Betrugsfällen, und es muss sichergestellt sein, dass kriminell erworbenes Geld nicht frei zirkulieren kann. Österreich hat seit den Zeiten des anonymen Sparbuchs nicht den besten Ruf in der Geldwäschebekämpfung. Somit sollte der „Wettbewerbsnachteil“ in Kauf genommen werden. Alle Diskutanten stimmten überein, dass sich die generelle Situation in den letzten Jahren besonders im Bankensektor wesentlich verbessert hat. Die Tatsache, dass die für eine Bestrafung erforderliche Vortat für in Österreich aufgedeckte Geldwäschedelikte fast ausschließlich im Ausland verübt wird, und demnach sowohl die Strafverfolgung, als auch das Einziehen von inkriminierten Vermögensgegenständen, schwierig ist, wurde als Dilemma der Strafverfolgungsbehörden von Mag. Winkler aufgezeigt. Angesprochene Lösungsvorschläge, wie z.B. die Vortat von der Verschleierung der Geldströme zu lösen, wirft aber neue Probleme, wie z.B. die möglicherweise grundrechtlich bedenkliche Beweislastumkehr oder das Ausreichen der „leichten Fahrlässigkeit“ für Verschulden im Verwaltungsstrafrecht, auf. In der angeregten und kontroversiellen Diskussion, die Dr. Hörtner fachkundig moderierte, wurde ein vertiefender Dialog der Marktteilnehmer mit der Behörde aber auch ein Austausch von Informationen zwischen den Markteilnehmern untereinander gefordert. Zum Abschluss bedankte sich Frau Dr. Angelika Trautmann, Vorstandsmitglied bei TI-AC, bei den über 60 Teilnehmern und bei Mag. Michael Ernegger, dem stellvertretenden Generalsekretär des Verbandes österreichischer Banken und Bankiers. |
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