Die Punkte des „Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehrens“ entsprechen weitgehend den laufend vorgebrachten Forderungen und Zielen von TI-Austria und einer nachhaltigen Anti-Korruptionspolitik. Dazu gehört auch die Stärkung der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land Transparenz betreffend. TI-Austria begrüßt daher, dass nun auch Personen und nicht nur Organisationen auftreten. TI-Austria unterstützt die Forderungen des Volksbegehrens. Mit Ergebnissen der Arbeitsgruppen und konkreten Vorschlägen zu diesen Punkten wird sich TI-Austria auch weiterhin immer wieder zu Wort melden.

Zu aktuellen Themen vertritt TI-Austria folgende Positionen:

TI-Austria setzt sich bereits seit 2014 (Forderungspapier 2014) dafür ein, dass die Staatsanwaltschaften unabhängig bleiben sollen.

Punkt 1.1. des „TI-Austria Forderungspapiers für die Regierungsbildung 2019“ (16.10.2019):

  • „Die Weisungsspitze der Staatsanwaltschaften ist vom Bundesminister für Justiz zu entkoppeln. Die Regelungen zur Ernennung von Staatsanwälten sind an die Bestimmungen zur Ernennung von Richtern anzugleichen“ (abrufbar auf TI-Website: Forderungspapier-für-die-Regierungsbildung-2.pdf (ti-austria.at)
  • Am 06.02.2020 hat TI-Austria eine Presseaussendung zu diesem Thema veröffentlicht: „Korruptionsbekämpfung, Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der WKStA müssen gestärkt werden“. Unter anderem hat TI-Austria auch am 08.02.2020 in den „Oberösterreichischen Nachrichten – Mehr Freiheiten für die WKStA“, in der Tageszeitung „der Standard – Die Justiz braucht einen Kulturwandel (Mag. Georg Krakow)“ und am 10.02.2020 diese Position unterstrichen (ZIB2 / Dr. Franz Fiedler /„Stärkung und Unabhängigkeit der WKStA“)

Zum Thema der Parteienfinanzierung hat TI-Austria mehrmals Stellung bezogen. Im Forderungspapier 2019 weist TI-Austria beispielsweise unter Punkt 6.1. auf Folgendes hin:

  • „Um Umgehungsmöglichkeiten einzudämmen, sind die Regelungen zur Parteienfinanzierung im ParteienG im Interesse der Transparenz und Korruptionsbekämpfung auszuweiten.“
  • Am 28.06.2019 sowie am 16.07.2019 hat TI-Austria dazu zwei Presseaussendungen veröffentlicht: „So muss Parteienfinanzierung gemacht werden“ & „Transparenz müsste im Interesse der Parteien sein“.  (ZIB2 am 12.07.2019/ Mag. Georg Krakow)

TI-Austria hat unter anderem zur Situation in der österreichischen Innenpolitik seit Beginn des Jahres 2021 in unterschiedlichsten Formaten und von verschiedensten Vereinsorganen wie folgt Stellung genommen:

  • 28.01.2021 „Vitamin B: Wie Beziehungen beim Vordrängeln helfen – nicht nur bei der Covid-Impfung“ (Prof. Eva Geiblinger / Salzburger Nachrichten)
  • 28.01.2021 Pressemitteilung Präsentation Corruption Perceptions Index 2020 (Prof. Eva Geiblinger)
  • 26.02.2021 Minister Blümel erneut einvernommen (ZIB2 / Dr. Franz Fiedler)
  • 02.03.2021 Die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) des Europarates rügt Österreich (Dr. Franz Fiedler)
  • 08.03.2021 Neues Informationsfreiheitsgesetz: Mehr Transparenz in Vergabeverfahren (Stellungnahme TI-Austria)
  • 10.03.2021 Präsentation „Leitfaden für kleine Gemeinden“ & Expertentalk (Dr. Alexander Picker)
  • 18.03.2021 Korruption: Schmaler Grad der politischen Intervention für Unternehmen (ECO Wirtschaftsmagazin / Prof. Eva Geiblinger)
  • 24.03.2021 „Schutz von Hinweisgebern“ (TI-Pressemitteilung & Forderungspapier)
  • 30.03.2021 Die Chatprotokolle der Türkisen Familie (Dr. Franz Fiedler) & Ö1 Mittags-, Abend- und Nachtjournal
  • 21.04.2021 „Freunderlwirtschaft“: österreichische Tradition (Prof. Eva Geiblinger, Biber-Magazin)
  • 21.04.2021 TI-Austria Stellungnahme zum Informationsfreiheitsgesetz
  • 19.05.2021 TI-Austria Stellungnahme zum Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2021 – KaWeRÄG 2021
  • 27.05.2021 TI-Austria kritisiert intransparente Zahlungen der Pharmaindustrie an Ärzte (TI-Presseaussendung)
  • 26.05.2021 Transparenzexperte zur Geldwäscheproblematik (ZIB2 Mag. Georg Krakow)
  • 06.05.2021 „Bundesregierung hat Vorbildverantwortung“ (Urteil des Verfassungsgerichtshofes) (TI-Presseaussendung)
  • 15.06.2021 Resignation beim Thema Korruption – Korruptionsbarometer EU (Luca Mak LL.M. – OE1 Mittagsjournal & Puls24)

Bezüglich des Anscheins eines Interessenskonfliktes von Vorstandsmitgliedern weist TI-Austria auf das satzungsgemäße Ziel des Vereins der Korruptions­bekämpfung hin. Die Mitglieder der Vereinsorgane sind ehrenamtlich tätig und üben allesamt Hauptberufe aus. Auch der Beruf des Rechtsanwalts ist mit einer Tätigkeit bei TI-Austria vereinbar. Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn die Ausübung eines Mandats mit der Verfolgung der Ziele von TI-Austria unvereinbar ist, wie im Verhaltenskodex von TI-Austria ersichtlich. Bei der Vertretung einer Person, der Verletzung des Amtsgeheimnisses vorgeworfen wird, ist dies nicht der Fall.

Der Vorstand