Timed out: Verjährungsfristen und die Verfolgung von Korruption in EU-Ländern

 

Wien, 09.03.2011: Transparency International –Austrian Chapter präsentiert die Ergebnisse einer europaweit durchgeführten Studie mit dem Ziel, die Rolle von Verjährungsfristen im Kampf gegen Korruption in allen Mitgliedsstaaten der EU aufzuzeigen.

Die Einzelstudien in den Ländern widmeten sich verschiedenen Formen der Verjährung in den jeweiligen nationalen Rechtssystemen. In 11 Ländern, darunter auch Österreich, wurden dafür Detailerhebungen durchgeführt: Bulgarien, Griechenland, Irland, Italien, Litauen, Österreich, Portugal, Rumänien, Slowakei, Tschechien, Ungarn. In den restlichen 16 EU-Mitgliedsstaaten wurde die Gesetzeslage überblicksartig erhoben:

 Die wichtigsten Ergebnisse des internationalen Vergleichs:

  • Langwierige Prozesse sind in vielen EU-Ländern ein ernsthaftes Problem für die Umsetzung von Antikorruptions-Gesetzen. Auch die Aufdeckung von Korruptionsstraftaten, fehlendes wirtschaftliches Fachwissen und Personalmangel, verursachen quer durch alle EU-Staaten Schwierigkeiten bei der Korruptionsbekämpfung.
  • Der Umgang mit Verjährungsfristen zeigt, dass viel zu oft Schwachstellen und Hintertüren intensiv genutzt werden, so dass Straffreiheit für die vermeintlichen Täter fast schon gesichert scheint. Dabei sind bestimmte Regelungen in einigen Staaten besonders problematisch:

Gravierende Beispiele sind etwa Griechenland, Italien und Portugal, in denen es sogar dann noch zur Verjährung kommen kann, wenn bereits eine erstinstanzliche Verurteilung vorliegt. Das bedeutet, dass mitten im  Rechtsmittelverfahren die Frist ablaufen kann und der erstinstanzlich Verurteilte ohne weitere Prüfung als unschuldig zu betrachten ist. Unerklärlich ist, dass in Griechenland für Minister kürzere Verjährungsfristen als für Normalbürger gelten und dies sogar in der Verfassung festgeschrieben ist. In Italien wurden die ohnehin schon sehr knapp bemessenen Verjährungsfristen für Korruptionsstraftaten durch die jüngste Gesetzesnovelle nochmals verkürzt und sind jetzt jedenfalls unzureichend. Auch in Frankreich und Spanien können die Verjährungsfristen für Korruptionsdelikte schlichtweg als zu kurz angesehen werden.

Die Situation in Österreich:

  • Im Allgemeinen funktionieren die österreichischen Verjährungsregeln in Relation zu anderen Ländern relativ gut. Es scheint laut Experten die Ausnahme zu sein, dass die Verfolgung von Korruption an der bereits abgelaufenen Verjährungsfrist scheitert. Aussagekräftige und zuverlässige statistische Daten gibt es dazu jedoch nicht.
  • Als größte Schwachstelle wird der Mangel an wirtschaftlichem Know-How zur Verfolgung von Wirtschafts- und Korruptionsstraftaten in den Staatsanwaltschaften betrachtet. Gemeinsam mit einem generellen Personalmangel führt dies zu unbefriedigenden Ergebnissen und überlangen Verfahrensdauern, wobei allerdings der mit der Anfang 2011 beginnende Ausbau der Korruptionsstaatsanwaltschaft zu einer – auch personell aufgestockten – zentralen Stelle zur Bekämpfung von Wirtschaftsstraftaten hoffentlich Besserung erwarten lässt. Dazu Mag. Walter Geyer, Leiter der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption: „Ab September 2011 sollen die Ermittlungen in großen Wirtschafts- und Korruptionsverfahren bei der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption in Wien geführt werden. Letztlich sind 40 StaatsanwältInnen dafür vorgesehen und ständige Experten auf verschiedenen Sachgebieten. Bereits in Kraft getreten ist eine Kronzeugenregelung für Personen, die wesentlich zur Klärung schwerer Taten beitragen. Ein neuer Anlauf im viel beschworenen Kampf gegen Korruption und das Rennen gegen die Zeit. Sein Erfolg wird sich maßgeblich an den Personalresourcen entscheiden.“
  • Bei Strafverfahren, an denen Abgeordnete zu gesetzgebenden Körperschaften als einer von mehreren Beschuldigten oder sogar nur als Zeuge beteiligt sind, kann deren Immunität zu Verfahrensverzögerungen und in der Folge zur Verjährung für die anderen Beschuldigten führen. Die Verjährung wird nämlich nur für die Abgeordneten selbst hinausgeschoben, nicht jedoch für alle anderen Beteiligten, deren Verfahren wegen der Immunität verzögert werden.

 

Die österreichische Studie finden Sie unter Publikationen.

 

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Transparency International – Austrian Chapter
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E-Mail: office[at]ti-austria.at

 

Dateien:

2011-03-09_Statutes of Limitation in the EU – Europa-Report