Bemängelt wird insbesondere das weiterhin beibehaltene Weisungsrecht der Justizministerin gegenüber den Staatsanwälten und der damit verbundene Einfluss der Politik auf Strafverfahren

 

Wien, 04.10.2010: Das Justizministerium hat einen als „strafrechtliches Kompetenzpaket“ bezeichneten Gesetzentwurf ausgearbeitet und zur Begutachtung verschickt, mit dem der Justiz eine effektivere Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität ermöglicht werden soll. Dieses Kompetenzpaket, das sich als Reaktion auf die in der Öffentlichkeit laut gewordene Kritik an den Staatsanwaltschaften darstellt, denen vorgeworfen wird, in Wirtschaftsstrafsachen nicht über das hiefür erforderliche Fachwissen zu verfügen sowie Strafverfahren zu verschleppen, enthält folgende Schwerpunkte:

  • Die Verschärfung der Bestimmungen über den Verfall von Vermögenswerten, die sich der Täter durch oder für die Begehung von Straftaten verschafft hat,
  • eine erhöhte Transparenz der Tätigkeit der Staatsanwälte, indem künftig auch die Gründe für die Abstandnahme von der weiteren strafrechtlichen Verfolgung von Verdächtigen veröffentlicht werden sollen,
  • die Schaffung von mit hiefür spezialisierten Staatsanwälten und Richtern ausgestatteten Wirtschaftskompetenzzentren bei den Staatsanwaltschaften und Strafgerichten in Wien, Graz, Linz und Innsbruck,
  • die Einführung einer Kronzeugenregelung, mit der für Tatbeteiligte ein Anreiz geschaffen werden soll, durch Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und Mitwirkung an der Aufklärung von Straftaten (ausgenommen Tötungs- und Sexualdelikte) sowie Einhaltung strenger Auflagen eine gerichtliche Verurteilung von sich abzuwenden.

Transparency International – Austrian Chapter (TI-Austria) befürwortet in seiner im Begutachtungsverfahren abgegebene Stellungnahme zum Gesetzentwurf die in Aussicht genommenen Neuerungen grundsätzlich positiv, zumal damit auch einige ihrer Forderungen, wie insbesondere die Kronzeugenregelung, realisiert werden könnten. Andererseits sieht sich TI-Austria jedoch veranlasst, zu bemängeln, dass weitergehende Anliegen zur Stärkung der Justiz und ihrer Unabhängigkeit mit der beabsichtigten Novelle nicht aufgegriffen werden.

So hält der Gesetzentwurf daran fest, dass die Staatsanwaltschaften dem Weisungsrecht der Bundesministerin für Justiz unterliegen. Damit besteht auch weiterhin die Möglichkeit der politischen Einflussnahme auf den Gang von Strafverfahren. Gerade diese Möglichkeit hat jedoch maßgeblich dazu beigetragen, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz massiv beeinträchtigt wurde. Die nicht nur von TI-Austria, sondern auch von anderen Experten und Politikern geforderte Weisungsfreistellung der Staatsanwaltschaften würde ein für alle Male dem immer wieder – gleichgültig ob begründet oder unbegründet – geäußerten Verdacht, Strafverfahren könnten der politischen Willkür ausgesetzt sein, den Boden entziehen.

Ferner weist TI-Austria darauf hin, dass die Wirksamkeit der neu einzurichtenden Wirtschaftskompetenzzentren bei vier Staatsanwaltschaften und Gerichten und damit die effektivere und expeditivere Korruptionsbekämpfung nur dann erreicht werden kann, wenn es zu einer entsprechenden Aufstockung der Zahl der Staatsanwälte und Richter und nicht bloß zu justizinternen Umschichtungen kommt. Ob dies tatsächlich geschehen wird, lässt der Gesetzentwurf jedoch offen.

Weiters spricht sich TI-Austria im Interesse einer schlagkräftigeren Behördenstruktur dafür aus, die staatsanwaltschaftlichen Wirtschaftskompetenzzentren der bereits seit 1. Jänner 2009 bestehenden Korruptionsstaatsanwaltschaft zu unterstellen und diese mit einer umfassenden Kompetenz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität bei gleichzeitiger Freistellung von Weisungsrecht der Justizministerin auszustatten. Damit würde ein Konzept verwirklicht werden, das bereits im Jahre 2007 vom Bundesministerium für Justiz selbst entwickelt, später aber bedauerlicherweise fallen gelassen wurde.

Die Kronzeugenregelung wiederum, hinsichtlich derer es – mit Ausnahme im Kartellrecht – keine Erfahrung in Österreich gibt, sollte nach Ansicht von TI-Austria nach einigen Jahren der Erprobung auf ihre Praktikabilität hin evaluiert werden. Dabei wäre insbesondere zu überprüfen, ob sich der gerade bei Korruptionsdelikten erhoffte Erfolg einer stärkeren Aufhellung des Dunkelfeldes eingestellt hat oder ob die in Aussicht genommenen Bedingungen, denen ein Tatbeteiligter unterworfen ist, wenn er der Kronzeugenregelung teilhaft werden möchte, etwa zu streng und derart abschreckend oder im Vorhinein zu wenig berechenbar sind, dass im Ergebnis für die Aufdeckung von Korruptionsdelikten nichts oder nur wenig gewonnen ist.

Im weiteren Gesetzwerdungsprozess sollten daher die von TI-Austria im Begutachtungsverfahren angestellten Überlegungen in den prinzipiell zu befürwortenden Gesetzentwurf als Ergänzungen aufgenommen werden, um der mit dieser Gesetzesinitiative verfolgten Absicht des Justizministeriums, die Wirtschaftskriminalität gezielter zu bekämpfen und das Vertrauen in die Justiz zu stärken, auch wirklich entsprechen zu können.

 

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