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Transparency International: Exportwirtschaft scheitert an der Eindämmung grenzüberschreitender Bestechung

 

Neuer Report zur OECD-Konvention – Österreich noch immer Nachzügler

 

Berlin/Paris/Wien, 24.6.2009 – Ein Großteil der führenden Exportnationen scheitert daran, ein in Reichweite und Stringenz  effizientes Verbot der Auslandsbestechung durchzusetzen, wie der heute veröffentlichte OECD Progress Report von Transparency International (TI) feststellt.

 

Der Bericht zeigt, dass nur vier der 36 untersuchten Länder die OECD Anti-Bribery Convention, zu deren Teilnahme sie sich verpflichtet haben, auch ambitioniert umsetzen. 11 weitere Länder haben die Konvention mit moderaten Initiativen umgesetzt, 21 Länder hingegen gar nicht oder nur mangelhaft  - darunter auch Österreich. Die insoweit angestrebte, möglichst umfassend korrelative Wirksamkeit dieser internationalen Vereinbarung ist gefährdet, wenn sie nicht von allen unterzeichnenden Ländern konsequent mitgetragen wird..

 

Überholte Textfassungen von Gesetzen gegen Bestechung, das Fehlen von angemessenen finanziellen Mitteln für die Ermittler, offene politische Einflussnahmen oder andere Formen der Beeinträchtigung von Untersuchungen machen es deutlich: Das Ende 1997 von den Mitgliedstaaten der OECD unterzeichnete „Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr“, das seit 1999 in Kraft ist, steht vor schwerwiegenden Herausforderungen.

 

„Nur mit ausreichendem politischem Willen kann der Kampf gegen grenzüberschreitende Bestechung erfolgreich sein. Dies gilt besonders in der derzeitigen weltweiten Rezession, wo Firmen unter großem Druck stehen, einen der immer rarer werdenden Aufträge zu ergattern,“ so Cobus de Swardt, Geschäftsführer von Transparency International. „Gerade jetzt brauchen wir eine verstärkte Umsetzung der OECD-Konvention, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.“

 

Österreich gehört zu jenen Ländern, die für ihre mangelhafte Umsetzung der OECD-Konvention kritisiert werden – besonders empfohlen wird im OECD Progress Report eine baldige Aufstockung der personellen und materiellen Ressourcen der neuen Antikorruptionsstaatsanwaltschaft sowie eine genauere gesetzliche Definition von Bestechung. Positiv erwähnt werden die als „vielversprechend“ bezeichneten Änderungen des gesetzlichen Rahmens, die mit Beginn des Jahres umgesetzt wurden, wenngleich sie noch als ausbaufähig betrachtet werden.

 

 

Ergebnisse des OECD Progress Report 2009:

 

Aktive Umsetzung (4)

Deutschland, Norwegen, Schweiz, USA

Teilweise Umsetzung (11)

Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Südkorea, Niederlande, Spanien, Schweden

Keine oder mangelhafte Umsetzung (21)

Argentinien, Australien, Brasilien, Bulgarien, Kanada, Chile, Estland, Griechenland, Irland, Israel, Mexiko, Neuseeland, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Südafrika, Türkei, Tschechien, Ungarn

 

Der 2009 Progress Report on the OECD Anti-Bribery Convention ist der fünfte in einer jährlich erscheinenden Serie und untersucht die Umsetzung der OECD-Konvention in 36 der insgesamt 38 Konventionsländer. Er basiert auf von TI-Experten zur Verfügung gestellten Informationen und enthält Zusammenfassungen wichtiger Fälle von Auslandsbestechung, die international tätige Firmen betreffen.

 

 

Kontakt:

 

Transparency International

Internationale Pressestelle

+49 30 34 38 20666

press(at)transparency.org