1) PR/Image
Durch eine Mitgliedschaft bei TI dokumentiert eine Unternehmung, daß sie nicht nur selbst Korruption vermeiden will, sondern sich auch bei der allgemeinen Bewußtseinsbildung für ethisches Wirtschaften engagieren möchte. Dies beeinflußt nicht nur das Image nach außen, sondern verstärkt auch bei den Mitarbeitern das Gefühl, daß für das Management die internen Compliance-Richtlinien ein wesentliches Anliegen sind. Durch aktive Mitwirkung bei TI Veranstaltungen durch Vorträge etc kann dies zusätzlich betont werden.
Selbstverständlich können korporative Mitglieder auch die Mitgliedschaft bei TI in der Kommunikation nach außen bekanntgeben.
2) Erfahrungsaustausch
Die Mitgliedschaft von Firmen bei TI schafft die Möglichkeit, voneinander zu lernen. In regelmäßigen Treffen und Veranstaltungen der für Korruptionsbekämpfung Verantwortlichen werden Erfahrungen über Compliance-Themen ausgetauscht. TI kann Hinweise betreffend „Best Practices“ anderer Unternehmen sowie Empfehlungen (Guidelines, Tool Kits etc) für die Erstellung, Einführung und Kontrolle von Codes of Conduct geben.
3) Aspekte der Corporate Social Responsibility
Ein überzeugendes CSR Programm benötigt Richtlinien für integres Wirtschaften Das zehnte Prinzip von UN Global Compact betrifft die Korruptionsprävention. Eine Mitgliedschaft bei TI signalisiert die Wichtigkeit dieses Themas auch in Hinblick auf ein glaubwürdiges CSR Management.
4) Konkrete Hilfestellungen
TI kann Unternehmungen bei in konkreten Fällen unterstützen. Es soll allerdings dabei angemerkt werden, daß TI als weitgehend ehrenamtliche Organisation keine Konkurrenz zu professionellen Beratern darstellt.
Solche Unterstützungen können beispielsweise bei der Erstellung und Überwachung von Verträgen zwischen öffentlichen Auftraggebern und den Anbietern mit dem Ziel einer größtmöglichen Vermeidung von Korruption gegeben werden („Integritätspakt“).
Eine weitere Hilfe kann durch Kontakte mit sog „Advocacy and Legal Advisory Centers“ gegeben werden, die weltweit in 60 Ländern existieren und bei Korruption speziell mit lokalen Behörden unterstützend tätig sind.
5) Mitgliedsgebühren
TI staffelt die jährlichen Gebühren für eine korporative Mitgliedschaft nach der Umsatzhöhe. Beginnend mit € 1000 beträgt sie ab einem Umsatz von € 10 Millionen
€ 2500 und ab 100 Millionen Umsatz € 5000.
6) Aufnahmeverfahren
Wenn ein Unternehmen Mitglied bei TI werden will, dann ist hiefür ein Aufnahmeformular vorgesehen. Darüber hinaus muß der Vorstand der Firma eine Selbstverpflichtungserklärung unterschreiben, die sowohl die Einhaltung hoher ethischer Standards als auch die Verpflichtung beinhaltet, sich gesellschaftlich für die Anliegen von TI einzusetzen.
Mitglieder des Vorstands bzw Beirat von TI Austria überzeugen sich von der Glaubwürdigkeit von Motiven und den Anstrengungen der Firma und bestätigen im Anschluß die Aufnahme.
Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Prinzipien von TI kann ein Ruhen der Mitgliedschaft bzw ein Ausschluß ausgesprochen werden.
Neben individuellen Mitgliedern können Unternehmen, Kommunen oder andere juristische Personen Mitglied bei Transparency International - Austrian Chapter werden. Durch die Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung verpflichten sich die korporativen Mitglieder zu hohen ethischen Standards im Geschäftsverkehr.
Korporative Mitglieder sind:
AWS Austria Wirtschaftsservice
BDO
Brauneis Klauser Prändl Rechtsanwälte
Bundesbeschaffung Gesellschaft
Casinos Austria AG
Business Valuation GmbH
Deloitte Forensic & Dispute Services
Diwok Hermann Petsche Rechtsanwälte
Ernst&Young Risk&Advisory Services
Frauengesundheitszentrum Graz
Gebrüder Weiss
IFA Kärnten - Innovationen für den Arbeitsmarkt
INARA
Institut für Interne Revision Österreich
Intercell AG
OeKB Oesterreichische Kontrollbank AG
Österreichische Lotterien Ges.m.b.H.
OeNB Oesterreichische Nationalbank
Österreichische Post AG
PwC PricewaterhouseCoopers GmbH
Raiffeisen Zentralbank
Sonnentor
Stadt Wien
Wolf Theiss Rechtsanwälte
Mitgliedschaft auf Gegenseitigkeit:
UN Global Compact
IIR - Institut für Interne Revision