
Leitung der Arbeisgruppe: Mag. Karin Mair, CFE
In den Medien hat das Thema Wirtschaftskriminalität in den letzten Jahren vermehrt an Bedeutung gewonnen. Häufig kam es zu Vorfällen in Unternehmen, deren Auswirkungen sich als gravierend darstellten. Neben materiellen Schäden sind Unternehmen dann oftmals mit Reputationsschäden, sowie strafrechtlichen Konsequenzen konfrontiert.
Unternehmen stehen immer neuen Herausforderungen gegenüber, zusätzlich zu nationalen Vorgaben müssen sie immer häufiger internationalen Vorgaben gerecht werden. Dies trägt zu eine häufigeren Beschäftigung mit der Fragestellung, wie man dolosen Handlungen vorbeugen bzw. diese frühzeitig aufklären kann, bei.
Eine mögliche Präventionsmaßnahme im Rahmen eines internen Kontrollsystems ist die Einrichtung einer „Whistleblowing“-Hotline. „Whistleblowing“ (frei übersetzt: „Alarm schlagen“) bezeichnet die frühzeitige Meldung von Missständen durch eine Person an eine interne oder externe Meldestelle. Dadurch können im Unternehmen frühzeitig Maßnahmen gesetzt werden, um den gemeldeten Missstand aufzuklären. Wichtige Faktoren für den Whistleblower sind der Schutz der eigenen Person und die Gewissheit, nicht als „Denunziant“ abgestempelt zu werden. Im Interesse der Geschäftsführung des Unternehmens liegt einerseits die unverzügliche Klärung des Sachverhalts andererseits die Vermeidung, dass Missstände an die Öffentlichkeit getragen werden.
Angesichts dieser aktuellen Entwicklungen wurde Ende des Jahres 2009 unter der Leitung von Frau Mag. Karin Mair, CFE (Deloitte), die Arbeitsgruppe „Whistleblowing“ ins Leben gerufen. Die Arbeitsgruppe besteht aus Vertretern der Industrie und des öffentlichen Bereichs, aus Juristen und Beratern. Im vergangenen Jahr fanden drei Sitzungen statt, die speziellen Themen gewidmet waren und jeweils durch den Vortrag eines Experten ergänzt wurden.
Die erste Sitzung der Arbeitsgruppe war der Einführung in das Thema „Whistleblowing“ gewidmet. Mittels eines Vortrags von Herrn Dr. Orlin Radinsky (Brauneis Klauser Prändl Rechtsanwälte GmbH) wurden die unterschiedlichen Arten von „Whistleblowing“ dargestellt und ein Überblick über aktuelle Fragestellungen und gesetzliche Grundlagen gegeben. Die Anschlussdiskussion durch die Teilnehmer warf unter anderem Fragen hinsichtlich des Arbeits- und Datenschutzrechts auf.
Anlässlich dieser Fragen in Zusammenhang mit dem Thema Datenschutz wurde für die zweite Sitzung Frau Dr. Waltraut Kotschy, ehemaliges Mitglied der Datenschutzkommission (bis 1. Juli 2010), als Vortragende eingeladen. Sie berichtete über ihre Erfahrungen mit Anträgen für die Genehmigung einer Whistleblowing-Hotline und zeigte auf, welche Anforderungen Antrag stellende Unternehmen erfüllen müssen. Abschließend ermutigte Frau Dr. Kotschy alle interessierten TeilnehmerInnen Anträge abzugeben.
Im Zuge der zweiten Arbeitsgruppen-Sitzung wurde den Teilnehmern auch ein von Deloitte und Herrn Dr. Arno Brauneis (Brauneis Klauser Prändl Rechtsanwälte GmbH) entwickelter Fragebogen zur Verfügung gestellt. Der Fragebogen dient zur Selbstanalyse eines Unternehmens – um festzustellen, ob das Unternehmen eine Whistleblowing-Hotline einrichten möchte bzw. warum bisher noch nicht auf diese Maßnahme zurückgegriffen wurde. Mit Hilfe dieses Fragebogens kann die Einführung einer „Whistleblowing“-Hotline evaluiert werden.
Bei der dritten und letzten Sitzung im Jahr 2010 referierte Herr Oberstaatsanwalt Mag. Georg Krakow vom Bundesministerium für Justiz über die Unterschiede zwischen dem gesetzlich nicht definierten „Whistleblower“ und der Kronzeugenregelung des Kartellrechts. Weiters informierte er über die für das Strafrecht zum Zeitpunkt des Vortrags in Vorbereitung befindliche (und seit 1. Jänner 2011 in Geltung stehende) Kronzeugenregelung.
Rückblickend kann gesagt werden, dass die Arbeitsgruppe „Whistleblowing“ im Teilnehmerkreis regen Anklang fand und dass die Ziele für das Jahr 2010 erreicht wurden: allgemeine Fragestellungen wurden im Expertenkreis diskutiert und aufbereitet, datenschutzrechtliche Hintergründe wurden näher erläutert und insgesamt wurde ein kompakter Überblick zum Thema „Whistleblowing“ gegeben.
Beim ersten Treffen im Jahr 2011 durfte die Arbeitsgruppe „Whistleblowing“ Herrn Mag. Martin Kreutner von der International Anti-Corruption Academy als Vortragenden begrüßen. Dieser gab einen Überblick über die Arbeitsweise und Zielsetzung der Korruptionsakademie sowie aktuelle Debatten zum Thema Korruption und stellte fest, dass nur eine allumfassende Herangehensweise zu diesem Thema langfristig Erfolge nach sich ziehen wird.