Die OECD-Konvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten zur Bestrafung der Bestechung ausländischer Amtsträger, auch zur rechtlichen Ahndung entsprechender Verstöße von Unternehmen – was für Österreich den Anlass bildete, auch eine Strafbarkeit juristischer Personen im Strafrecht zu verankern – und die Beseitigung der steuerlichen Absetzbarkeit von im Ausland bezahlten Bestechungsgeldern. Die Verpflichtungen beschränken sich nicht nur auf die juristische Umsetzung dieser Verpflichtungen, sondern auch auf die Einführung entsprechender Präventionsmaßnahmen: die OECD hat für die Prüfung der tatsächlichen Umsetzung dieser Verpflichtungen eine eigene Arbeitsgruppe eingesetzt, deren Ergebnisse für Österreich auch in der „Phase 2“ 2005 gravierende Umsetzungsdefizite monierte.
Die vollständige Umsetzung der genannten Konventionen ist eine zentrale Forderung von TI – Austrian Chapter.
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