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OECD

Die OECD-Konvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten zur Bestrafung der Bestechung ausländischer Amtsträger, auch zur rechtlichen Ahndung entsprechender Verstöße von Unternehmen – was  für Österreich den Anlass bildete, auch eine Strafbarkeit juristischer Personen im Strafrecht zu verankern – und die Beseitigung der steuerlichen Absetzbarkeit von im Ausland bezahlten Bestechungsgeldern. Die Verpflichtungen beschränken sich nicht nur auf die juristische Umsetzung dieser Verpflichtungen, sondern auch auf die Einführung entsprechender Präventionsmaßnahmen: die OECD hat für die Prüfung der tatsächlichen Umsetzung dieser Verpflichtungen eine eigene Arbeitsgruppe eingesetzt, deren Ergebnisse für Österreich auch in der „Phase 2“ 2005 gravierende Umsetzungsdefizite monierte.

 

Die vollständige Umsetzung der genannten Konventionen ist eine zentrale Forderung von TI – Austrian Chapter.

 

Mehr dazu:

Phase 2 Report Austria


2009 TI Progress Report on OECD Convention Enforcement

Neuer Report zur OECD-Konvention - Österreich noch immer Nachzügler

 

 

Berlin/Paris/Wien, 23.6.2009 –

Ein Großteil der führenden Exportnationen scheitert daran, ein in Reichweite und Stringenz  effizientes Verbot der Auslandsbestechung durchzusetzen, wie der heute veröffentlichte OECD Progress Report von Transparency International (TI) feststellt.

 

Der Bericht zeigt, dass nur vier der 36 untersuchten Länder die OECD Anti-Bribery Convention, zu deren Teilnahme sie sich verpflichtet haben, auch ambitioniert umsetzen. 11 weitere Länder haben die Konvention mit moderaten Initiativen umgesetzt, 21 Länder hingegen gar nicht oder nur mangelhaft  - darunter auch Österreich. Die insoweit angestrebte, möglichst umfassend korrelative Wirksamkeit dieser internationalen Vereinbarung ist gefährdet, wenn sie nicht von allen unterzeichnenden Ländern konsequent mitgetragen wird..

 

Überholte Textfassungen von Gesetzen gegen Bestechung, das Fehlen von angemessenen finanziellen Mitteln für die Ermittler, offene politische Einflussnahmen oder andere Formen der Beeinträchtigung von Untersuchungen machen es deutlich: Das Ende 1997 von den Mitgliedstaaten der OECD unterzeichnete „Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr“, das seit 1999 in Kraft ist, steht vor schwerwiegenden Herausforderungen.

 

„Nur mit ausreichendem politischem Willen kann der Kampf gegen grenzüberschreitende Bestechung erfolgreich sein. Dies gilt besonders in der derzeitigen weltweiten Rezession, wo Firmen unter großem Druck stehen, einen der immer rarer werdenden Aufträge zu ergattern,“ so Cobus de Swardt, Geschäftsführer von Transparency International. „Gerade jetzt brauchen wir eine verstärkte Umsetzung der OECD-Konvention, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.“

 

Österreich gehört zu jenen Ländern, die für ihre mangelhafte Umsetzung der OECD-Konvention kritisiert werden – besonders empfohlen wird im OECD Progress Report eine baldige Aufstockung der personellen und materiellen Ressourcen der neuen Antikorruptionsstaatsanwaltschaft sowie eine genauere gesetzliche Definition von Bestechung. Positiv erwähnt werden die als „vielversprechend“ bezeichneten Änderungen des gesetzlichen Rahmens, die mit Beginn des Jahres umgesetzt wurden, wenngleich sie noch als ausbaufähig betrachtet werden.

 

 

Ergebnisse des OECD Progress Report 2009:

 

 

Aktive Umsetzung (4)

Deutschland, Norwegen, Schweiz, USA

Teilweise Umsetzung (11)

Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Südkorea, Niederlande, Spanien, Schweden

Keine oder mangelhafte Umsetzung (21)

Argentinien, Australien, Brasilien, Bulgarien, Kanada, Chile, Estland, Griechenland, Irland, Israel, Mexiko, Neuseeland, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Südafrika, Türkei, Tschechien, Ungarn

 

Der 2009 Progress Report on the OECD Anti-Bribery Convention ist der fünfte in einer jährlich erscheinenden Serie und untersucht die Umsetzung der OECD-Konvention in 36 der insgesamt 38 Konventionsländer. Er basiert auf von TI-Experten zur Verfügung gestellten Informationen und enthält Zusammenfassungen wichtiger Fälle von Auslandsbestechung, die international tätige Firmen betreffen.

 

Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage von Transparency International:

http://www.transparency.org/news_room/in_focus/2009/oecd_pr_2009http://www.transparency.org/news_room/in_focus/2008/oecd_report

Der Progress Report zum Download: